Psychologische Praxis. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Diplom-Psychologin Bettina Himbert

Honorar


Stundenhonorar für Einzelsitzungen
60,- EUR / 60 Min.

Stundenhonorar für Paarsitzungen
90,- EUR / 60 Min. 
60,- EUR / 60 Min. bei niedrigem Einkommen auf Nachfrage
                                                                                                            
Ratenzahlung/ Sozialtarif
bei niedrigem Einkommen (Nachweis) auf Nachfrage

Informationsgespräch 
30 Min., unverbindlich und kostenfrei

Zuschlag Wochenende ( plus 50 % )
30,- EUR Einzelsitzung
30,- / 45,- EUR  Paarsitzung



B E S O N D E R H E I T E N :

Steuerlich absetzbar

Coachingsitzungen sind grundsätzlich als Weiterbildungsmaßnahme von der Steuer absetzbar.


Bonuspunkte bei Ihrer Krankenkasse
Für die Teilnahme an anerkannten Maßnahmen der Primärprävention nach § 20 SGB V erhalten Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse / Ersatzkasse Bonuspunkte.

Zuzahlung durch Krankenkassen
Weder LifeCoaching noch PaarCoaching (genausowenig
wie Paartherapie) befinden sich im Leistungskatalog
der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherungen.


Die Krankenkassen bezuschussen Maßnahmen
zur Psychologischen Gesundheitsförderung und
-Prävention nach §20 SGB V als Primärprävention.
Der Betrag wird Ihnen nach erfolgreicher und regelmäßiger
Teilnahme (80%) gegen Vorlage einer Teilnahmebescheinigung
zurückerstattet. Bitte setzten Sie sich unbedingt vor
der Maßnahme mit Ihrer Kasse in Verbindung.
Die Titel der Präventionsprogramme können unter
Tel. 06806 / 987719 oder info@stressfrei-rauchfrei.de
erfragt werden.

 Anerkannte Maßnahmen nach §20 SGB V                             
 je nach Krankenversicherung:
  • Stress- / Burnoutmanagement
  • Depressionen vorbeugen
  • Raucherentwöhnung
  • Gesundheitstraining für Krebspatienten
  • Entspannungstraining
Höhe des Zuschusses                                 
je nach Krankenversicherung 75,- bis 150,- EUR (+/ -)
vereinzelt auch höhere Beträge